Im Prozess gegen eine Hundehalterin aus dem Saalekreis hat das Amtsgericht Halle ein Urteil gefällt. Die Frau darf drei Jahre lang keine Hunde mehr halten oder betreuen, weder privat noch beruflich. Zusätzlich wurde eine Geldstrafe von 1.600 Euro verhängt.
Vorwürfe der Vernachlässigung
Die Verurteilte betrieb eine Hunde-Pension in Bennstedt und soll dort Tiere nicht ausreichend versorgt haben. Auch gegen eine weitere Tierpension in Bad Lauchstädt, die mit verwahrlosten Hunden aufgefallen war, laufen noch Ermittlungen.
Das Urteil setzt ein klares Signal für den Tierschutz und zeigt, dass Verstöße gegen das Wohlergehen von Tieren rechtliche Konsequenzen haben.