Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 25. Februar 2025 gegenüber der GP Payments Acquiring International GmbH eine Erhöhung der Eigenmittelanforderungen gemäß § 15 Absatz 2 Satz 3 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) angeordnet.
Hintergrund: Mängel in der Geschäftsorganisation und IT-Prozessen
Grund für diese Maßnahme ist ein Verstoß gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne von § 27 Absatz 1 ZAG.
Eine im Jahr 2024 durchgeführte Sonderprüfung ergab, dass die GP Payments Acquiring International GmbH die regulatorischen Vorgaben in mehreren kritischen Bereichen nicht vollständig erfüllte.
Besonders betroffen waren:
🔹 Organisatorische Strukturen und Auslagerungsmanagement
🔹 IT-Infrastruktur und IT-Prozesse
🔹 Einhaltung der Vorgaben des Rundschreibens 11/2021 (BA) – Zahlungsdiensteaufsichtliche Anforderungen an die IT von Zahlungs- und E-Geld-Instituten (ZAIT)
Die festgestellten Mängel stellen ein erhebliches Risiko für die Stabilität und Sicherheit der Geschäftstätigkeit dar.
Maßnahmen zur Mängelbeseitigung
Die GP Payments Acquiring International GmbH ist verpflichtet, erhöhte Eigenmittelanforderungen einzuhalten, bis die identifizierten organisatorischen und IT-bezogenen Defizite vollständig behoben sind.
Rechtskräftigkeit und Veröffentlichung
📌 Die Anordnung ist seit dem 25. Februar 2025 bestandskräftig.
📌 Die Veröffentlichung erfolgt gemäß § 27 Absatz 2 Satz 1 ZAG in Verbindung mit § 60b Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG).
Weitere Informationen sind auf der offiziellen Website der BaFin abrufbar: www.bafin.de.