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Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren der Friesen Immobilienbau GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Rottweil, 19. März 2025 – Das Amtsgericht Rottweil hat im Insolvenzverfahren 2 IN 34/25 über das Vermögen der Friesen Immobilienbau GmbH mit Sitz in Trossingen eine bedeutende Entscheidung getroffen: Die am 11. März 2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 InsO wurden aufgehoben.

Die Gesellschaft, die im Bereich Immobilienbau tätig ist, wurde durch ihre Geschäftsführer Egon Friesen und Eugen Friesen vertreten. Das Unternehmen war zuvor unter insolvenzrechtliche Beschränkungen gestellt worden, um eine nachteilige Veränderung der Vermögenslage zu verhindern.

Mit dem aktuellen Beschluss entfallen sämtliche vorläufigen Maßnahmen, die möglicherweise Verfügungsbeschränkungen oder Zwangsvollstreckungsverbote umfassten. Die Gründe für die Aufhebung wurden nicht im Beschluss angegeben, könnten aber darauf hindeuten, dass entweder die Insolvenzmasse als unzureichend für ein Verfahren bewertet wurde oder dass sich die finanzielle Lage des Unternehmens stabilisiert hat.

Die vollständigen Akten können beim Insolvenzgericht eingesehen werden. Es bleibt abzuwarten, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird oder das Unternehmen eine andere Lösung zur Bewältigung seiner finanziellen Situation gefunden hat.

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