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Warnungen der IOSCO
Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren der Friesen Immobilienbau GmbH
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Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren der Friesen Immobilienbau GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Rottweil, 19. März 2025 – Das Amtsgericht Rottweil hat im Insolvenzverfahren 2 IN 34/25 die am 11. März 2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 InsO aufgehoben.

Die Friesen Immobilienbau GmbH, mit Sitz in Trossingen und vertreten durch die Geschäftsführer Egon Friesen und Eugen Friesen, stand bislang unter insolvenzrechtlichen Beschränkungen, die nun nicht mehr bestehen.

Bedeutung der Entscheidung

Die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen deutet darauf hin, dass entweder eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht erforderlich ist oder dass sich die finanzielle Situation des Unternehmens verändert hat. Ohne weitere Maßnahmen seitens des Gerichts kann die Schuldnerin wieder uneingeschränkt über ihr Vermögen verfügen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Rottweil eingesehen werden. Es bleibt abzuwarten, ob weitere Schritte im Verfahren folgen oder ob sich die finanzielle Lage der Friesen Immobilienbau GmbH stabilisiert hat.

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