Essen, 19. März 2025 – Das Amtsgericht Essen hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 161 IN 27/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der NT Autoport GmbH angeordnet.
Das Unternehmen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 14737, hat seinen Sitz in der Wienbachstraße 28 – 30, 46286 Dorsten und wird durch Geschäftsführer Nazir Yousuf Taher vertreten.
Die NT Autoport GmbH ist im Bereich des An- und Verkaufs sowie des Im- und Exports von Gebrauchtfahrzeugen, des Handels mit Kfz-Ersatzteilen sowie der Autoverwertung und -zerlegung tätig.
Einsetzung einer vorläufigen Insolvenzverwalterin
Zur Sicherung der Vermögenswerte und zur Vermeidung nachteiliger finanzieller Veränderungen wurde am 19. März 2025 um 10:18 Uhr Rechtsanwältin Tanja Kreimer als vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt.
Kontakt zur Insolvenzverwalterin:
- Rechtsanwältin Tanja Kreimer
- Brassertstraße 68, 45768 Marl
Wichtige Maßnahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
- Die NT Autoport GmbH darf nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin über ihr Vermögen verfügen.
- Sicherung von Bankguthaben und Forderungen:
- Die Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, bestehende Bankguthaben und sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
- Zahlungsstopp für Drittschuldner:
- Den Schuldnern der NT Autoport GmbH wird untersagt, Zahlungen direkt an das Unternehmen zu leisten. Stattdessen müssen sie ihre Leistungen ausschließlich an die Insolvenzverwalterin richten.
- Einstellung von Zwangsvollstreckungen:
- Bereits begonnene Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden ausgesetzt, sofern sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen.
Einsicht in den vollständigen Beschluss
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Essen eingesehen werden.
Ausblick: Sanierung oder Liquidation?
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt nun die Prüfung, ob eine Sanierung der NT Autoport GmbH möglich ist oder ob eine geordnete Liquidation erfolgen muss. Die Insolvenzverwalterin wird in den nächsten Wochen eine Bestandsaufnahme durchführen und prüfen, ob das Unternehmen fortgeführt werden kann oder ob eine vollständige Abwicklung bevorsteht.
Gläubiger, Geschäftspartner und Mitarbeiter sollten die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen.