Cloppenburg, 17. März 2025 – Das Amtsgericht Cloppenburg hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 9 IN 23/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Maki Foodservice GmbH angeordnet.
Das Unternehmen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter HRB 219196, hat seinen Sitz in der Molberger Straße 25, 49661 Cloppenburg und wird durch Geschäftsführerin Viet Nga Phan vertreten.
Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Um das Vermögen der Antragstellerin zu sichern und eine geordnete Abwicklung des Insolvenzverfahrens zu gewährleisten, wurde am 17. März 2025 um 13:10 Uhr Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
Kontakt zum Insolvenzverwalter:
- Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel
- Gerhard-Rohlfs-Straße 16, 28757 Bremen
- Telefon: 0421/2009590
- Fax: 0421/20095929
- E-Mail: moritz.sponagel@sponagel-recht.de
Wichtige Maßnahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
- Die Maki Foodservice GmbH darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.
- Sicherung von Bankguthaben und Forderungen:
- Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, bestehende Bankguthaben und sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
- Zahlungsstopp für Drittschuldner:
- Den Schuldnern der Maki Foodservice GmbH wird untersagt, Zahlungen direkt an das Unternehmen zu leisten. Stattdessen müssen sie ihre Leistungen ausschließlich an den Insolvenzverwalter richten.
- Einrichtung eines Insolvenzsonderkontos:
- Zur Verwaltung der Insolvenzmasse wird ein gesondertes Treuhandkonto eingerichtet.
Einsicht in den vollständigen Beschluss
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Cloppenburg eingesehen werden.
Möglichkeiten der Beschwerde
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Cloppenburg, Burgstraße 9, 49661 Cloppenburg, eingereicht werden.
Die Beschwerde muss:
- schriftlich erfolgen und unterschrieben sein,
- die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses enthalten,
- eine Erklärung zur Anfechtung beinhalten.
Falls nur ein Teil der Entscheidung angefochten wird, muss der Umfang der Anfechtung genau bezeichnet werden.
Ausblick: Fortführung oder geordnete Abwicklung?
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bedeutet, dass die finanzielle Lage der Maki Foodservice GmbH nun detailliert geprüft wird. Der Insolvenzverwalter wird bewerten, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob eine geordnete Liquidation erfolgen muss.
Die kommenden Wochen werden entscheidend für die Zukunft des Unternehmens sein. Gläubiger, Geschäftspartner und Mitarbeiter müssen sich auf eine Phase der Unsicherheit einstellen.