Kleve, 19. März 2025 – Das Amtsgericht Kleve hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 34 IN 14/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der AREALCON GmbH angeordnet.
Das Unternehmen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 19850, hat seinen Sitz in der Empeler Straße 122, 46459 Rees und wird durch Geschäftsführer Matthias Gülich vertreten.
Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Zur Sicherung der Vermögenswerte und zur Vermeidung nachteiliger finanzieller Veränderungen wurde am 19. März 2025 um 09:48 Uhr Rechtsanwalt Dr. Peter C. Minuth als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
Kontakt zum Insolvenzverwalter:
- Dr. Peter C. Minuth
- Breite Straße 29-31, 40213 Düsseldorf
Wichtige Maßnahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
- Die AREALCON GmbH darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.
- Sicherung von Bankguthaben und Forderungen:
- Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, bestehende Bankguthaben und sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
- Zahlungsstopp für Drittschuldner:
- Den Schuldnern der AREALCON GmbH wird untersagt, Zahlungen direkt an das Unternehmen zu leisten. Stattdessen müssen sie ihre Leistungen ausschließlich an den Insolvenzverwalter richten.
- Einstellung von Zwangsvollstreckungen:
- Bereits begonnene Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden ausgesetzt, sofern sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen.
Einsicht in den vollständigen Beschluss
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Kleve eingesehen werden.
Ausblick: Fortführung oder Liquidation?
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt nun die Prüfung, ob eine Sanierung der AREALCON GmbH möglich ist oder ob eine geordnete Liquidation erfolgen muss. Der Insolvenzverwalter wird in den nächsten Wochen eine Bestandsaufnahme durchführen und prüfen, ob das Unternehmen fortgeführt werden kann oder ob eine vollständige Abwicklung bevorsteht.
Gläubiger, Mitarbeiter und Geschäftspartner sollten die weitere Entwicklung genau beobachten.