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Sausalitos Holding GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

München, 19. März 2025 – Das Amtsgericht München hat im Verfahren 1508 IN 927/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Sausalitos Holding GmbH angeordnet.

Das Unternehmen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 126441, hat seinen Sitz in der Balanstraße 73, Haus 24, 81541 München und wird durch die Geschäftsführer Anton Dürrbeck und Michael Werner vertreten.

Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Zur Sicherung des Unternehmensvermögens und zur Vermeidung nachteiliger finanzieller Veränderungen wurde am 19. März 2025 um 10:15 Uhr Rechtsanwalt Dr. Michael Schuster als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.

📍 Kontakt zum Insolvenzverwalter:

  • Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Schuster
  • Franz-Joseph-Straße 8, 80801 München
  • Telefon: +49 (89) 25548700
  • Telefax: +49 (89) 25548710

Wichtige Maßnahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:

    • Die Sausalitos Holding GmbH darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.
  2. Sicherung von Bankguthaben und Forderungen:

    • Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, bestehende Bankguthaben und sonstige Forderungen des Unternehmens einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  3. Zahlungsstopp für Drittschuldner:

    • Den Schuldnern der Sausalitos Holding GmbH wird untersagt, Zahlungen direkt an das Unternehmen zu leisten. Stattdessen müssen sie ihre Leistungen ausschließlich an den Insolvenzverwalter richten.
  4. Einziehung von Außenständen:

    • Die Gesellschaft darf Außenstände nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters einziehen.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht München, Pacellistraße 5, 80333 München, eingereicht werden.

Die Beschwerde muss:

  • schriftlich erfolgen und unterschrieben sein,
  • die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses enthalten,
  • eine Erklärung zur Anfechtung beinhalten.

Falls nur ein Teil der Entscheidung angefochten wird, muss der Umfang der Anfechtung genau bezeichnet werden.

Zusätzlich kann gegen die Festsetzung des Gegenstandswerts binnen sechs Monaten eine Beschwerde eingelegt werden, sofern der Wert des Beschwerdegegenstands über 200 EUR liegt.

Ausblick: Was bedeutet das für Sausalitos?

Die Sausalitos Holding GmbH ist die Muttergesellschaft hinter der bekannten Restaurant- und Bar-Kette Sausalitos, die deutschlandweit Standorte betreibt. Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird nun geprüft, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Liquidation erfolgen muss.

Die Entscheidung betrifft nicht nur das Unternehmen selbst, sondern könnte auch Auswirkungen auf die einzelnen Standorte, Franchise-Partner, Lieferanten und Mitarbeiter haben. Wie es weitergeht, wird maßgeblich von den nächsten Schritten des Insolvenzverwalters abhängen.

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