Köln, 18. März 2025 – Das Amtsgericht Köln hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 70k IN 232/24 den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der SILENA Detector International GmbH mangels Masse abgewiesen.
Das Unternehmen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 95056, hat seinen Sitz in der Hohe Str. 2, 50667 Köln, und wird durch Geschäftsführer Dr. Walter Werner vertreten. Die Gesellschaft ist auf die Herstellung und den Vertrieb kernphysikalischer Messinstrumente spezialisiert, insbesondere auf Reinstgermaniumdetektoren zur hochauflösenden Messung.
Ablehnung wegen fehlender Insolvenzmasse
Das Gericht hat den am 08. Juli 2024 eingegangenen Antrag einer Gläubigerin vom 18. Juni 2024 gemäß § 26 Abs. 1 InsO zurückgewiesen. Der Grund: Nicht genügend Vermögen, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Ohne eine ausreichende Insolvenzmasse kann kein Insolvenzverwalter bestellt und keine geordnete Abwicklung durchgeführt werden.
Folgen für Gläubiger
Die Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf Gläubiger:
- Kein Insolvenzverfahren, keine geregelte Abwicklung: Da kein Insolvenzverwalter bestellt wird, gibt es keine zentrale Instanz, die verbliebene Vermögenswerte sichert oder eine Verteilung an Gläubiger koordiniert.
- Eigenständige Rechtsdurchsetzung erforderlich: Gläubiger müssen versuchen, ihre Forderungen durch individuelle Zwangsvollstreckung oder andere rechtliche Maßnahmen durchzusetzen – falls überhaupt noch pfändbares Vermögen vorhanden ist.
- Mögliche Geschäftsführerhaftung: Falls Anzeichen für eine verspätete Insolvenzanmeldung oder Pflichtverletzungen bestehen, könnte eine persönliche Haftung von Dr. Walter Werner geprüft werden.
Ausblick: Mögliche Löschung aus dem Handelsregister
Da das Insolvenzverfahren nicht eröffnet wurde, bleibt unklar, ob die SILENA Detector International GmbH weiterhin geschäftlich tätig ist oder ob eine Löschung aus dem Handelsregister droht. Für Gläubiger besteht das Risiko, dass ihre Forderungen uneinbringlich bleiben.