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BaFin stoppt illegales Einlagengeschäft der ASM Projekt AG

Peggy_Marco (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat entschieden: Die ASM Projekt AG, mit Sitz in Feusisberg (Schweiz), muss ihr in Deutschland unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft sofort einstellen und sämtliche angenommenen Gelder zurückzahlen. Diese Anordnung richtet sich auch gegen Herrn Achim Dieter Seeger, der als Mitglied des Verwaltungsrats des Unternehmens fungiert.

Unerlaubte „Private Darlehensverträge“ als Einlagengeschäft

Die ASM Projekt AG bot in Deutschland ansässigen Geldgebern sogenannte „Private Darlehensverträge“ an. In diesem Rahmen nahm das Unternehmen Gelder mit dem Versprechen einer unbedingten Rückzahlung entgegen – ein Vorgehen, das nach deutschem Recht als Einlagengeschäft gilt und eine Erlaubnis der BaFin erfordert. Da diese Genehmigung nicht vorliegt, handelt es sich um ein illegal betriebenes Finanzgeschäft.

Rückzahlung der angenommenen Gelder angeordnet

Die BaFin verpflichtet die ASM Projekt AG, sämtliche angenommenen Gelder vollständig per Überweisung an die Geldgeber zurückzuzahlen. Dies soll sicherstellen, dass betroffene Anleger nicht auf ihren Einlagen sitzen bleiben.

Sofortige Vollziehung der Anordnung

Die am 5. März 2025 erlassenen Bescheide der BaFin sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, auch wenn sie noch nicht bestandskräftig sind. Das bedeutet, dass die Maßnahmen unverzüglich umgesetzt werden müssen, unabhängig davon, ob das Unternehmen dagegen rechtliche Schritte einleitet.

BaFin warnt vor unseriösen Finanzangeboten

Die BaFin weist darauf hin, dass Einlagengeschäfte in Deutschland nur mit einer behördlichen Genehmigung betrieben werden dürfen. Anlegerinnen und Anleger sollten sich vor einer Geldanlage stets über die Seriosität und Lizenzierung eines Unternehmens informieren.

Ob ein Anbieter über eine gültige Erlaubnis verfügt, kann in der Unternehmensdatenbank der BaFin überprüft werden.

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