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Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren der ImmoRhein GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Kleve, 18. März 2025 – Das Amtsgericht Kleve hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 31 IN 8/25 die am 13. März 2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der ImmoRhein GmbH aufgehoben.

Das Unternehmen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 19969, hat seinen Sitz in der Neuer Wall 2, 47441 Moers, und wird durch die Geschäftsführer Endri Beqiri (Wachtolderstraße 6, 47447 Moers) und Johannes Leonardus Ghislain Suls (Neuer Wall 2, 47441 Moers) vertreten.

Die Gesellschaft ist in den Bereichen Immobilienverwaltung, Facilitymanagement, Trockenbau, Bodenverlegung, Abbruchservice und Kabelverlegung im Erdreich tätig.

Bedeutung der Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen

Die Aufhebung der zuvor angeordneten Maßnahmen bedeutet, dass:

  • Die vorläufige Insolvenzverwaltung nicht weitergeführt wird.
  • Die ImmoRhein GmbH wieder uneingeschränkt über ihr Vermögen verfügen kann.
  • Drittschuldner wieder an das Unternehmen zahlen dürfen.

Mögliche Gründe für die Entscheidung

Die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen könnte darauf hindeuten, dass:

  • Der Insolvenzantrag zurückgenommen wurde.
  • Ein Insolvenzgrund nicht ausreichend festgestellt werden konnte.
  • Das Unternehmen eine kurzfristige Lösung zur finanziellen Stabilisierung gefunden hat.

Ausblick: Was bedeutet dies für Gläubiger und Geschäftspartner?

Die Entscheidung könnte für Gläubiger und Geschäftspartner unterschiedliche Auswirkungen haben:

  • Falls das Insolvenzverfahren nicht weiterverfolgt wird, müssen Gläubiger ihre Forderungen direkt bei der ImmoRhein GmbH geltend machen.
  • Es bleibt abzuwarten, ob das Unternehmen finanziell stabil bleibt oder zu einem späteren Zeitpunkt erneut Insolvenzantrag stellt.

Die weiteren Entwicklungen sollten genau beobachtet werden.

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