Mayen, 18. März 2025 – Das Amtsgericht Mayen hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 7 IN 25/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Support-Center24 GmbH angeordnet.
Das Unternehmen mit Sitz in der Jungenstraße 11, 56218 Mülheim-Kärlich, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz unter HRB 22142 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Dietmar Haack vertreten.
Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters und Verfügungsverbot
Um das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und nachteilige Veränderungen zu verhindern, hat das Gericht am 18. März 2025 um 11:45 Uhr umfassende Maßnahmen getroffen:
- Allgemeines Verfügungsverbot: Die Schuldnerin darf nicht mehr eigenständig über ihr Vermögen verfügen.
- Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters: Dr. Daniel Schwartz von der White & Case Insolvenz GbR wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter ernannt.
- Einschränkung der Zahlungsströme: Drittschuldnern wird untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind sie angewiesen, ihre Leistungen nur unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung zu erbringen.
Kontakt zum Insolvenzverwalter
Für Rückfragen und weitere Informationen zur Insolvenzverwaltung steht der vorläufige Insolvenzverwalter unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:
Dr. Daniel Schwartz
White & Case Insolvenz GbR
Emser Str. 166
56076 Koblenz
Telefon: 0261/89969930
Fax: 0261/899699359
E-Mail: daniel.schwartz@whitecase.com
Einsicht in den Beschluss und Rechtsmittelbelehrung
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Mayen eingesehen werden.
Gegen diese Entscheidung kann eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Mayen, St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen, einzureichen.
Beschwerdeberechtigt sind:
- Die Antragstellerin (Support-Center24 GmbH)
- Gläubiger, falls sie das Fehlen der internationalen Zuständigkeit nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 rügen wollen.
Die Beschwerde muss:
- schriftlich erfolgen und unterschrieben sein,
- die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses enthalten,
- eine Erklärung zur Anfechtung enthalten.
Wird nur ein Teil der Entscheidung angefochten, muss der Umfang genau bezeichnet werden.
Datenschutzinformationen
Die Datenschutzerklärung gemäß DSGVO, BDSG und LDSG ist auf der Website des Gerichts unter www.agmy.justiz.rlp.de abrufbar oder kann in Papierform angefordert werden.
Ausblick: Prüfung der wirtschaftlichen Perspektiven
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt eine entscheidende Phase für die Support-Center24 GmbH. Der Insolvenzverwalter wird nun prüfen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob eine geordnete Abwicklung erfolgen muss. Die nächsten Wochen werden zeigen, welche Maßnahmen für die Zukunft des Unternehmens ergriffen werden.