Bielefeld, 18. März 2025 – Das Amtsgericht Bielefeld hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 43 IN 451/24 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Scarabaé Projektmanagement GmbH angeordnet. Das Unternehmen, das in den Bereichen Gastronomie, Catering, Veranstaltungen, Kochschulen sowie Vermarktung und Lizenzvergabe tätig ist, hat seinen Sitz in der Bleichstraße 41, 33607 Bielefeld und wird durch die Geschäftsführer Samy Wali und Nader Korayeim vertreten.
Ernennung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Zur Sicherung der Vermögenswerte und zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen hat das Gericht am 18. März 2025 um 12:09 Uhr Rechtsanwalt Dr. Yorck Tilman Streitbörger aus Bielefeld als vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Die wesentlichen Maßnahmen umfassen:
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Die Schuldnerin darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.
- Sicherung von Bankguthaben und Forderungen: Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, bestehende Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
- Zahlungsstopp für Drittschuldner: Den Schuldnern der Scarabaé Projektmanagement GmbH wird untersagt, Zahlungen direkt an das Unternehmen zu leisten. Stattdessen müssen sie ihre Leistungen ausschließlich an den Insolvenzverwalter richten.
- Einstellung von Zwangsvollstreckungen: Bereits begonnene Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden vorerst ausgesetzt, sofern sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen.
Ausblick auf das Insolvenzverfahren
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bedeutet, dass die finanzielle Lage der Scarabaé Projektmanagement GmbH nun detailliert geprüft wird. Der Insolvenzverwalter wird bewerten, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob eine geordnete Abwicklung eingeleitet werden muss.
Für Mitarbeiter, Gläubiger und Geschäftspartner bleibt die Situation ungewiss. Die nächsten Wochen werden entscheidend dafür sein, ob das Unternehmen eine Chance auf Fortführung hat oder ob es auf eine Liquidation zusteuert.