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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Objekt Kirchheimer Straße Stuttgart GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Tübingen, 18. März 2025 – Das Amtsgericht Tübingen hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 22 IN 89/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Objekt Kirchheimer Straße Stuttgart GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in der Doblerstraße 1, 72074 Tübingen, vertreten durch Geschäftsführer Werner Braun, hatte die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen beantragt.

Sicherung des Vermögens und Einsetzung eines Insolvenzverwalters

Um mögliche nachteilige Veränderungen der Vermögenslage zu verhindern, wurden am 18. März 2025 um 10:44 Uhr weitreichende Sicherungsmaßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO erlassen.
Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jochen Sedlitz aus Stuttgart bestellt.

Die wichtigsten Maßnahmen umfassen:

  • Einstellung laufender Zwangsvollstreckungen: Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden ausgesetzt, sofern sie sich nicht auf unbewegliche Gegenstände beziehen.
  • Beschränkung der Verfügungsgewalt: Die Schuldnerin darf über ihr Vermögen nicht mehr eigenständig verfügen. Finanzielle Transaktionen bedürfen der Zustimmung des Insolvenzverwalters.
  • Sicherung der Bankkonten: Bankguthaben und Außenstände der Schuldnerin dürfen nur noch durch den Insolvenzverwalter verwaltet werden.
  • Einrichtung eines Sonderkontos: Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, zur Sicherung der Insolvenzmasse ein Sonderkonto zu eröffnen, um eingehende Gelder zu verwalten.
  • Auskunftspflicht der Banken: Kreditinstitute sind verpflichtet, dem Insolvenzverwalter vollständige Auskünfte über die finanziellen Verhältnisse der Schuldnerin zu erteilen.

Untersuchung der wirtschaftlichen Lage

Neben der Sicherung des Vermögens hat der vorläufige Insolvenzverwalter auch die Aufgabe, die finanzielle Situation der Schuldnerin zu prüfen. Dabei geht es insbesondere um die Fragen:

  1. Ist genügend Vermögen vorhanden, um die Verfahrenskosten zu decken?
  2. Besteht eine realistische Möglichkeit, das Unternehmen fortzuführen?

Zur Klärung dieser Fragen erhält der Insolvenzverwalter vollständigen Zugang zu den Geschäftsräumen, Buchhaltungsunterlagen und weiteren relevanten Dokumenten.

Beschwerdemöglichkeiten für Beteiligte

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Tübingen, Doblerstraße 14, 72074 Tübingen, eingereicht werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Die Beschwerde muss schriftlich erfolgen oder vor der Geschäftsstelle des Gerichts zu Protokoll gegeben werden. Elektronische Einreichungen sind nur unter strengen Vorgaben zulässig.

Ausblick: Fortführung oder geordnete Abwicklung?

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt eine entscheidende Phase für die Objekt Kirchheimer Straße Stuttgart GmbH. In den kommenden Wochen wird der Insolvenzverwalter prüfen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob eine geordnete Abwicklung eingeleitet werden muss. Für Gläubiger, Geschäftspartner und Beschäftigte bleibt die Situation weiterhin ungewiss.

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