Tübingen, 18. März 2025 – Das Amtsgericht Tübingen hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 21 IN 88/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Ideas2communicate GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in der Weidenstraße 3, 72661 Grafenberg, vertreten durch Geschäftsführer Josef Krieg, hat die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen beantragt.
Sicherung der Vermögenswerte und Einsetzung eines Insolvenzverwalters
Um eine Verschlechterung der finanziellen Lage bis zur endgültigen Entscheidung über das Insolvenzverfahren zu verhindern, hat das Gericht am 18. März 2025 um 10:41 Uhr umfassende Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO erlassen.
Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Frank Raff aus Stuttgart bestellt. Seine Hauptaufgaben bestehen in der Überwachung und Sicherung des schuldnerischen Vermögens sowie in der Prüfung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens.
Die wichtigsten gerichtlichen Anordnungen umfassen:
- Einstellung laufender Zwangsvollstreckungen: Bereits begonnene Maßnahmen gegen die Schuldnerin werden vorerst gestoppt, sofern sie sich nicht auf unbewegliche Gegenstände beziehen.
- Einschränkung der finanziellen Handlungsfreiheit: Verfügungen über das Unternehmensvermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig.
- Übertragung der Kontrolle über Bankkonten: Die Schuldnerin darf nicht mehr selbstständig über ihre Bankkonten und Außenstände verfügen. Diese Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis geht vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
- Einrichtung eines Sonderkontos: Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, zur Sicherung der Insolvenzmasse ein Sonderkonto zu eröffnen, um eingehende Gelder zu verwalten.
- Kooperationspflicht für Banken und Geschäftspartner: Kreditinstitute müssen dem Insolvenzverwalter vollständige Auskünfte über die finanziellen Verhältnisse der Schuldnerin erteilen. Drittschuldner wurden angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den Insolvenzverwalter zu leisten.
- Untersuchung der wirtschaftlichen Lage: Der Insolvenzverwalter hat das Recht, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Einsicht in Buchhaltungsunterlagen zu nehmen und Nachforschungen anzustellen.
Möglichkeiten der Beschwerde
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Tübingen, Doblerstraße 14, 72074 Tübingen, eingereicht werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Die Beschwerde kann schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Elektronische Dokumente müssen eine qualifizierte elektronische Signatur tragen oder über einen sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ausblick: Rettung oder geordnete Abwicklung?
Die kommenden Wochen werden für die Ideas2communicate GmbH entscheidend sein. Der Insolvenzverwalter wird prüfen, ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist oder ob eine Liquidation eingeleitet werden muss. Für Gläubiger, Geschäftspartner und Mitarbeiter bleibt die Situation weiter ungewiss.