Potsdam, 14. März 2025 – Das Amtsgericht Potsdam hat im Insolvenzverfahren mit dem Aktenzeichen 6.60 IN 14/25 einen bedeutenden Beschluss gefasst: Die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der lifeplus Brandenburg Pflege GmbH wurde aufgehoben. Das Unternehmen mit Sitz in der Albrechtstraße 4, 15831 Mahlow, vertreten durch Geschäftsführer Sebastian Stengel, kann nun wieder uneingeschränkt über sein Vermögen verfügen.
Ende der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Mit Wirkung zum 14. März 2025 um 13:00 Uhr treten die am 31. Januar 2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen außer Kraft. Dies bedeutet, dass Drittschuldner wieder an die Gesellschaft zahlen dürfen, und dass die zuvor getroffenen Einschränkungen in der Vermögensverwaltung aufgehoben wurden.
Fortsetzung von Zwangsvollstreckungen möglich
Während die vorläufige Insolvenzverwaltung endet, bleibt für Gläubiger ein entscheidender Aspekt bestehen: Zwangsvollstreckungsmaßnahmen dürfen wieder aufgenommen werden. Dies könnte für die wirtschaftliche Situation des Unternehmens weiterhin Herausforderungen mit sich bringen.
Erledigungserklärung durch die Gläubigerin
Ein weiterer entscheidender Punkt in diesem Verfahren ist die Erklärung der Gläubigerin, die am 4. März 2025 mitteilte, dass der Antrag auf Insolvenz für erledigt erklärt wurde. Damit entfällt die Grundlage für eine Fortsetzung des Verfahrens.
Vergütung des Insolvenzverwalters
Der ehemalige vorläufige Insolvenzverwalter erhält gemäß § 25 Abs. 2 InsO das Recht, aus dem zuvor gesicherten Vermögen die Kosten des Verfahrens sowie mögliche Masseverbindlichkeiten zu begleichen.
Fazit und Ausblick
Mit der Aufhebung der vorläufigen Insolvenzverwaltung hat die lifeplus Brandenburg Pflege GmbH einen wichtigen Schritt gemacht, um sich finanziell zu stabilisieren. Dennoch bleibt abzuwarten, wie das Unternehmen mit möglichen Gläubigerforderungen umgehen wird. Die Fortführung des Geschäftsbetriebs ist nun wieder in der Hand der Geschäftsführung – mit der Herausforderung, wirtschaftlich tragfähige Lösungen zu finden.