Kempten, 17. März 2025 – Das Amtsgericht Kempten (Allgäu) hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen IN 139/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der NEat GmbH & Co. KG angeordnet. Die in der Thalhofer Straße 17, 87527 Sonthofen ansässige Firma, vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin NEat Verwaltungs-GmbH und deren Geschäftsführerin Nicole Dalmus-Port, hatte die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt. Die rechtliche Vertretung der Schuldnerin erfolgt durch die Rechtsanwälte Dr. Karg & Kollegen aus Memmingen.
Sicherung des Unternehmensvermögens
Zur Vermeidung nachteiliger Vermögensverschiebungen hat das Gericht am 17. März 2025 um 16:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO angeordnet. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Wolfgang Müller aus Kempten bestellt.
Zusätzlich wurde verfügt, dass sämtliche finanziellen Transaktionen der Schuldnerin nur mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters durchgeführt werden dürfen. Dies betrifft auch die Einziehung offener Forderungen. Die Maßnahme soll sicherstellen, dass vorhandene Vermögenswerte gesichert bleiben und eine ordnungsgemäße Abwicklung des Verfahrens erfolgen kann.
Möglichkeiten der Beschwerde
Gegen diesen Beschluss kann binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Kempten (Allgäu), Residenzplatz 4 – 6, 87435 Kempten eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung, deren Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Die Beschwerde muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Gerichts erfolgen. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend erforderlich. Elektronische Einreichungen sind nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder über einen sicheren Übermittlungsweg zulässig.
Ausblick auf das Verfahren
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung stellt einen entscheidenden Schritt für die NEat GmbH & Co. KG dar. Der Insolvenzverwalter wird nun die wirtschaftliche Lage des Unternehmens prüfen und mögliche Sanierungswege oder eine geordnete Abwicklung des Betriebs bewerten. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist oder eine Liquidation unvermeidlich wird.