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Insolvenzverfahren für J+T Klimatechnik UG eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

München, 18. März 2025 – Das Amtsgericht München hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 1500 IN 348/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der J+T Klimatechnik UG (haftungsbeschränkt) angeordnet. Die in der Konradinstraße 26, 81543 München, ansässige Gesellschaft, vertreten durch ihre Geschäftsführerin Jowita Domagala, hatte die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt.

Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Um eine ungeordnete Abwicklung zu verhindern und das Vermögen der Schuldnerin zu schützen, wurde am 18. März 2025 um 10:40 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO angeordnet. Das Gericht hat Rechtsanwalt Dr. Marco Liebler aus München als vorläufigen Insolvenzverwalter eingesetzt.

Zusätzlich wurde festgelegt, dass alle finanziellen Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam sind. Diese Maßnahme umfasst insbesondere auch die Einziehung offener Forderungen. Damit sollen mögliche Vermögensverschiebungen verhindert und eine geregelte Insolvenzabwicklung sichergestellt werden.

Möglichkeiten der Beschwerde

Gegen diesen Beschluss kann binnen einer Frist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht München, Pacellistraße 5, 80333 München, eingereicht werden. Die Frist beginnt entweder mit der Verkündung der Entscheidung, deren Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Die Beschwerde muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle erfolgen. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend erforderlich. Elektronische Einreichungen sind nur mit qualifizierter elektronischer Signatur oder über einen sicheren Übermittlungsweg zulässig.

Ausblick

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt eine kritische Phase für die J+T Klimatechnik UG. Der Insolvenzverwalter wird nun die finanzielle Lage des Unternehmens prüfen und mögliche Sanierungsoptionen bewerten. Ob eine Fortführung des Betriebs möglich ist oder eine geordnete Abwicklung bevorsteht, wird sich in den kommenden Wochen zeigen.

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