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Insolvenzantrag der Edelmetallhandel Rauber UG mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Trier, 18. März 2025 – Das Amtsgericht Trier hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 23 IN 110/24 den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Edelmetallhandel Rauber UG abgelehnt.

Das Unternehmen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 16766, mit Sitz in Bruchweg 10b, 46509 Xanten, wird durch Geschäftsführer Danjel Rauber, wohnhaft in Silviastraße 52, 46537 Dinslaken, vertreten.

Ablehnung wegen unzureichender Insolvenzmasse

Das Gericht hat den Insolvenzantrag gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen, da nicht genügend Vermögen vorhanden ist, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Ohne eine ausreichende Insolvenzmasse kann das Insolvenzgericht kein geordnetes Verfahren einleiten.

Folgen für Gläubiger

Für die Gläubiger der Edelmetallhandel Rauber UG bedeutet diese Entscheidung:

  • Keine Insolvenzverwaltung: Da kein Insolvenzverwalter bestellt wird, gibt es keine zentrale Instanz zur Verwaltung oder Verwertung der Vermögenswerte.
  • Individuelle Rechtsdurchsetzung erforderlich: Gläubiger müssen versuchen, ihre Forderungen durch Zwangsvollstreckung oder andere rechtliche Schritte durchzusetzen – sofern noch pfändbares Vermögen vorhanden ist.
  • Eventuelle Geschäftsführerhaftung: Sollte sich herausstellen, dass Danjel Rauber als Geschäftsführer seine Pflichten verletzt hat, könnte eine persönliche Haftung geprüft werden.

Ausblick

Da die Insolvenz mangels Masse nicht eröffnet wurde, bleibt unklar, ob die Edelmetallhandel Rauber UG weiterhin wirtschaftlich tätig sein wird oder ob eine Löschung aus dem Handelsregister droht. Gläubiger stehen vor der Herausforderung, ihre offenen Forderungen auf anderem Wege geltend zu machen.

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