Lüneburg, 17. März 2025 – Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Witte Barskamp GmbH & Co. KG, ansässig in Bleckede, hat das Amtsgericht Lüneburg eine weitere entscheidende Maßnahme getroffen.
Zusätzlich zur bereits am 6. Dezember 2024 angeordneten vorläufigen Eigenverwaltung wurde die Antragstellerin nun gemäß § 270c Abs. 4 S. 1 InsO ermächtigt, Masseverbindlichkeiten zu begründen.
Die Gesellschaft, deren persönliche und kommanditistische Gesellschafter unter anderem die Witte Barskamp Verwaltungs GmbH, Jens Düffert, Andreas Witte und Horst Witte sind, bleibt somit handlungsfähig und kann weiterhin rechtliche und wirtschaftliche Verpflichtungen eingehen, die der Sicherung des Geschäftsbetriebs im laufenden Verfahren dienen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Lüneburg eingesehen werden. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 47 IN 64/24 geführt.