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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Falk-Kommunal GbR angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Gießen, 14. März 2025 – Das Amtsgericht Gießen hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Falk-Kommunal GbR die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Die Gesellschaft mit Sitz in Grebenhain, Metzloser Straße 38, wird durch die Gesellschafter Leon Kaiser und Falk Kaiser vertreten.

Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Mit Wirkung vom 14. März 2025 um 12:20 Uhr wurde Rechtsanwalt Gunter Wege, ansässig in Gießen (Braugasse 7, 35390 Gießen), als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.

Ab diesem Zeitpunkt sind Verfügungen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Sicherungsmaßnahmen zum Schutz des Schuldnervermögens

Um das Vermögen der Falk-Kommunal GbR vor nachteiligen Veränderungen zu bewahren, hat das Gericht umfassende Maßnahmen ergriffen:

  • Verfügungsverbot ohne Zustimmung: Die Gesellschaft darf keine Forderungen mehr eigenständig einziehen, abtreten oder über Vermögenswerte verfügen.
  • Arbeitsverhältnisse: Die bestehende Verfügungsbefugnis über Arbeitsverträge bleibt bei der Gesellschaft, jedoch bedarf jede Änderung oder Beendigung der Zustimmung des Insolvenzverwalters.
  • Einziehung von Forderungen: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  • Zahlungsverbote: Drittschuldner dürfen Zahlungen nur noch unter Beachtung dieser Anordnung an den Insolvenzverwalter leisten.
  • Einstellung von Zwangsvollstreckungen: Bereits eingeleitete Maßnahmen werden vorerst ausgesetzt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Gegenstände.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 6 IN 28/25 geführt.

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