Rostock, 15. März 2025 – Das Amtsgericht Rostock hat die vorläufige Insolvenzverwaltung für die GIB German International Business GmbH mit Sitz in Lambrechtshagen angeordnet. Das Unternehmen, vertreten durch die Geschäftsführerin Mojgan Kashipaz Tehrani, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Rostock unter HRB 14524 eingetragen.
Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Mathias Gellert aus Rostock bestellt. Von nun an sind Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam.
Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens
Zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin wurden umfangreiche Sicherungsmaßnahmen angeordnet:
- Verfügungen über Bankkonten und Außenstände sind untersagt. Die Verfügungsbefugnis liegt nun beim Insolvenzverwalter.
- Zahlungen an die Schuldnerin sind nur noch an den Insolvenzverwalter zulässig. Schuldner der GIB German International Business GmbH wurden angewiesen, Forderungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
- Zwangsvollstreckungen wurden vorerst gestoppt. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden bis auf Weiteres ausgesetzt.
- Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, Geschäftsunterlagen einzusehen und Sonderkonten zu eröffnen.
Weiteres Verfahren und Rechtsmittel
Das Insolvenzgericht prüft nun, ob das Vermögen der Schuldnerin zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht. Gegen die Anordnung kann innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Rostock Beschwerde eingelegt werden.
Das vollständige Verfahren bleibt unter der Aktennummer 60 IN 100/25 registriert.