Berlin, 17. März 2025 – Die wirtschaftlichen Turbulenzen der Hauptstadt Glanz GmbH, einem in Berlin ansässigen Unternehmen, haben zu einem entscheidenden Schritt des Amtsgerichts Charlottenburg geführt. Mit Beschluss vom heutigen Morgen wurde ein vorläufiges Insolvenzverfahren eingeleitet. Ziel dieser Maßnahme ist es, eine weitere Verschlechterung der finanziellen Lage zu verhindern und das Vermögen der Gesellschaft zu sichern.
Die Hauptstadt Glanz GmbH, mit Sitz in der Chausseestraße 84, 10115 Berlin, ist im Handelsregister unter der Nummer HRB 55541 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Ali Moussa Khoder vertreten. Das Amtsgericht Charlottenburg hat entschieden, dass ab sofort sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen untersagt werden, soweit sie sich nicht auf unbewegliche Vermögensgegenstände beziehen. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden vorläufig eingestellt.
Vorläufiger Insolvenzverwalter ernannt
Zur geordneten Verwaltung des Unternehmensvermögens wurde Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini (Kantstraße 164, 10623 Berlin) als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Dieser übernimmt die Aufgabe, das bestehende Vermögen zu sichern und zu erhalten. Ohne seine Zustimmung sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nicht mehr wirksam. Insbesondere das Einziehen von Außenständen ist der Gesellschaft untersagt.
Um die Interessen der Gläubiger zu wahren, ist der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Unternehmens einzuziehen sowie ein Insolvenzsonderkonto gemäß den Vorgaben des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 07.02.2019 – Az. IX ZR 47/18) einzurichten. Zudem wurde den Schuldnern der Hauptstadt Glanz GmbH untersagt, noch Zahlungen direkt an die Gesellschaft zu leisten. Stattdessen sind sämtliche fälligen Beträge ausschließlich an den Insolvenzverwalter zu entrichten.
Einsichts- und Prüfungsrechte des Insolvenzverwalters
Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält weitreichende Befugnisse, um sich ein genaues Bild über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu machen. Dazu gehören das Betreten der Geschäftsräume, die Einsichtnahme in Buchhaltungsunterlagen sowie das Recht, Auskünfte von Banken, Behörden und anderen Institutionen einzuholen. Diese Maßnahmen sollen Transparenz schaffen und die Grundlagen für eine mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens sichern.
Rechtsmittel und Fristen
Gegen diesen Beschluss kann binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden. Die Frist beginnt entweder mit der Verkündung der Entscheidung oder, falls diese nicht erfolgt, mit der Zustellung oder der offiziellen Veröffentlichung im Internet. Rechtsmittel können schriftlich oder elektronisch eingereicht werden, wobei bestimmte formale Anforderungen zu beachten sind.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt über ein elektronisches Informationssystem und bleibt dort mindestens für die Dauer der Maßnahme gespeichert. Sollte das Insolvenzverfahren eröffnet werden, wird die Veröffentlichung spätestens sechs Monate nach dessen Beendigung gelöscht.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung tritt die Hauptstadt Glanz GmbH in eine entscheidende Phase ihrer Unternehmensgeschichte ein. Ob eine Sanierung möglich ist oder die Gesellschaft auf eine vollständige Abwicklung zusteuert, wird sich in den kommenden Wochen zeigen.