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Insolvenzeröffnungsverfahren gegen Gesellschaft für Integrative Potenzialentfaltung mbH eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Münster hat das Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Gesellschaft für Integrative Potenzialentfaltung mbH mit Sitz in Münster angeordnet.

Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt

Am 17. März 2025 wurde Rechtsanwalt Andreas Sontopski zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Damit sind sämtliche Vermögensverfügungen der Schuldnerin nur noch mit seiner Zustimmung gültig.

Einschränkungen für Gläubiger und Schuldner

🔹 Zahlungen an die Gesellschaft sind für Drittschuldner ab sofort untersagt – stattdessen dürfen diese nur noch an den Insolvenzverwalter geleistet werden.
🔹 Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin dürfen vom Insolvenzverwalter eingezogen werden.
🔹 Zwangsvollstreckungen gegen die Schuldnerin sind untersagt bzw. bereits begonnene Maßnahmen werden vorerst eingestellt.

Das Verfahren soll klären, ob eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft erforderlich ist. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

Aktenzeichen: 71 IN 17/25

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