Das Amtsgericht Hamburg hat im Verfahren 67b IN 37/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der E&E Logistics GmbH angeordnet.
Rechtsanwältin Friederike Leptien als vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt
Mit Beschluss vom 17. März 2025 wurde Rechtsanwältin Friederike Leptien aus Hamburg als vorläufige Insolvenzverwalterin eingesetzt. Ab sofort sind Verfügungen der E&E Logistics GmbH über ihr Vermögen nur noch mit ihrer Zustimmung wirksam.
Maßnahmen zur Vermögenssicherung
🔹 Zahlungen an die Schuldnerin sind untersagt – Gläubiger dürfen nur noch an die Insolvenzverwalterin leisten.
🔹 Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin werden von der Insolvenzverwalterin verwaltet und eingezogen.
🔹 Zwangsvollstreckungen gegen die Schuldnerin werden untersagt bzw. bereits begonnene Maßnahmen vorläufig eingestellt.
Ziel der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Das Verfahren dient der Sicherung des Schuldnervermögens und dem Schutz der Gläubigerinteressen. Die E&E Logistics GmbH, tätig im Bereich Transport-, Post- und Kurierdienste, wird nun einer detaillierten Prüfung unterzogen, um zu entscheiden, ob ein offizielles Insolvenzverfahren eröffnet wird.
Gläubiger können sich an die Insolvenzverwalterin wenden, um Forderungen geltend zu machen oder weitere Informationen zu erhalten.