Das Amtsgericht Düsseldorf hat im Verfahren 500 IN 44/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der SanaFusion GmbH angeordnet.
Maßnahmen zur Sicherung des Schuldnervermögens
🔹 Eingeschränkte Verfügungsbefugnis – Die SanaFusion GmbH darf nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Sarah Wolf, über ihr Vermögen verfügen.
🔹 Zahlungsverbote für Drittschuldner – Kunden und Geschäftspartner werden angewiesen, keine Zahlungen mehr direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen ist die vorläufige Insolvenzverwalterin dazu befugt, Bankguthaben und Forderungen der SanaFusion GmbH einzuziehen.
🔹 Stopp von Vollstreckungsmaßnahmen – Zwangsvollstreckungen oder Arrestmaßnahmen gegen das Unternehmen werden untersagt bzw. ausgesetzt, es sei denn, es handelt sich um unbewegliches Vermögen.
Bedeutung der Anordnung
Diese Maßnahmen dienen dazu, das Vermögen der SanaFusion GmbH vor nachteiligen Veränderungen zu schützen, bis über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden wird.
Rechtliche Möglichkeiten für Betroffene
Gläubiger, Geschäftspartner und andere Betroffene können sich für weitere Informationen an die vorläufige Insolvenzverwalterin oder das Amtsgericht Düsseldorf wenden.