Das Amtsgericht Weiden i.d. OPf. hat im Verfahren IN 65/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der EUROSAND GmbH angeordnet.
Rechtsanwalt Volker Böhm als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
Mit Beschluss vom 17. März 2025 wurde Rechtsanwalt Volker Böhm aus Nürnberg zum vorläufigen Insolvenzverwalter ernannt. Ab sofort sind Verfügungen der EUROSAND GmbH über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters gültig. Dies betrifft insbesondere auch die Einziehung von Außenständen.
Hintergrund: Schutz vor nachteiligen Vermögensveränderungen
Das Gericht hat die vorläufige Insolvenzverwaltung nach § 21 Abs. 1 und 2 der Insolvenzordnung (InsO) angeordnet, um das Schuldnervermögen vor nachteiligen Veränderungen zu sichern. Damit sollen Gläubigerinteressen gewahrt und ein geordneter Fortgang des Verfahrens sichergestellt werden.
Einschränkungen und Maßnahmen
🔹 Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam.
🔹 Außenstände dürfen nur noch durch den Insolvenzverwalter eingezogen werden.
🔹 Gläubiger können sich mit Forderungen an den vorläufigen Insolvenzverwalter wenden.
Rechtsmittel gegen die Entscheidung
Gegen den Beschluss kann binnen einer zweiwöchigen Notfrist Beschwerde beim Amtsgericht Weiden i.d. OPf. eingelegt werden. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung, Zustellung oder öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses.
Das Verfahren wird nun fortgesetzt, um zu prüfen, ob die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der EUROSAND GmbH gerechtfertigt ist.