Das Schweizer Unternehmen MABEWO AG hat über Jahre hinweg Partizipationsscheine verkauft, die später in Stammaktien der Mabewo Holding SE umgewandelt wurden. Doch genau zu diesem Zeitpunkt war der Handel der Aktien an der Düsseldorfer Börse bereits ausgesetzt – und ist es bis heute. Nun kündigt CEO Jörg Trübl in einer Rundmail sogar an, die Mabewo Holding SE möglicherweise ganz von der Börse zu nehmen.
Für viele Anleger stellt sich nun die Frage: Was ist mit ihrem investierten Geld? Und: Was können sie jetzt tun?
Von Partizipationsscheinen zu wertlosen Aktien?
Partizipationsscheine sind eine besondere Art von Unternehmensbeteiligung – sie bieten finanzielle Teilhabe am Unternehmenserfolg, jedoch meist ohne Stimmrechte. Die plötzliche Umwandlung in Aktien klingt zunächst positiv, doch der entscheidende Punkt ist: Diese Aktien sind derzeit nicht handelbar.
Das Problem:
- Die Aktie der Mabewo Holding SE ist weiterhin vom Handel ausgesetzt.
- Anleger haben keine Möglichkeit, ihre Anteile zu verkaufen.
- Falls das Unternehmen tatsächlich von der Börse genommen wird (Delisting), könnten Investoren endgültig auf nicht handelbaren Wertpapieren sitzen bleiben.
Nach deutschem Kapitalmarktrecht hätte das Unternehmen alle Investoren frühzeitig und umfassend über die Situation informieren müssen. Ob dies in ausreichender Weise geschehen ist, bleibt fraglich.
Rechtsexperten schlagen Alarm: Schadensersatz möglich?
Rechtsanwälte für Kapitalmarktrecht sehen in dem Vorgehen der MABEWO erhebliche Probleme. Rechtsanwalt Jens Reime erklärt:
„Die Umwandlung der Partizipationsscheine in Aktien ohne funktionierenden Handelsplatz ist höchst problematisch. Anleger wurden de facto mit einem nicht handelbaren Finanzinstrument abgespeist. Falls sie nicht ausreichend informiert wurden, könnte das Grundlage für Schadensersatzforderungen sein.“
Mögliche rechtliche Schritte für betroffene Anleger:
- Anfechtung der Umwandlung – Falls sie ohne ordnungsgemäße Information erfolgte.
- Schadensersatzforderungen – Gegen die Gesellschaft oder Verantwortliche wegen Kapitalmarktverstößen.
- Einschaltung der BaFin – Eine Beschwerde bei der deutschen Finanzaufsicht kann helfen, Druck auf das Unternehmen auszuüben.
- Teilnahme an einer Sammelklage – Falls sich mehrere Geschädigte zusammenschließen.
Was Vermittler jetzt ihren Anlegern raten sollten
Viele Anleger haben die MABEWO-Partizipationsscheine auf Empfehlung von Finanzvermittlern erworben. Vermittler stehen nun vor der Herausforderung, ihre Kunden über die Situation aufzuklären und Handlungsempfehlungen zu geben.
Empfohlene Maßnahmen für Vermittler:
✅ Transparenz schaffen: Anleger proaktiv über die aktuelle Lage informieren.
✅ Dokumentation sichern: Kunden sollten alle Unterlagen (Kaufverträge, Korrespondenz mit MABEWO, Werbeprospekte) aufbewahren.
✅ Rechtlichen Beistand empfehlen: Auf die Möglichkeit einer Sammelklage oder Einzelklage hinweisen.
✅ Beschwerde bei der BaFin unterstützen: Die Finanzaufsicht könnte Untersuchungen einleiten.
✅ Nach Alternativen suchen: Falls möglich, Anlegern helfen, Wege zu finden, um ihre Investition zu retten.
Haftungsrisiko für Vermittler?
Falls Berater ohne ausreichende Risikohinweise oder mit falschen Versprechungen MABEWO-Produkte empfohlen haben, könnten sie selbst in die Beraterhaftung geraten. In diesem Fall drohen Schadensersatzforderungen durch Anleger.
Fazit: Anleger sollten schnell handeln
Die Situation rund um die MABEWO Holding SE zeigt einmal mehr, wie riskant Investitionen in nicht etablierte Kapitalmarktprodukte sein können. Anleger sollten nun rechtliche Schritte prüfen, um mögliche Verluste zu minimieren. Gleichzeitig müssen Finanzvermittler ihre Kunden bestmöglich beraten – und sich selbst gegen Haftungsrisiken absichern.
Ob CEO Jörg Trübl tatsächlich ein Delisting der Mabewo Holding SE durchzieht, bleibt abzuwarten. Klar ist aber: Die Anleger stehen vor einer ungewissen Zukunft.