Dark Mode Light Mode

Dachdeckerfachbetrieb Harald Hill UG: Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 8 IN 1/25

Gera, 13. März 2025 – Das Amtsgericht Gera hat den Antrag der Dachdeckerfachbetrieb Harald Hill UG (haftungsbeschränkt) auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Die in Saalfeld/Saale, Alte Gehegstraße 20, ansässige Gesellschaft, die im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 514496 eingetragen ist, wurde von Geschäftsführer Harald Horst Hill vertreten.

Die Entscheidung des Gerichts bedeutet, dass das Unternehmen nicht über ausreichende Vermögenswerte verfügt, um die Verfahrenskosten zu decken, sodass eine reguläre Insolvenzabwicklung nicht durchgeführt werden kann. Damit entfällt die Möglichkeit einer geordneten Verteilung der verbleibenden Mittel an die Gläubiger.

Bereits zuvor hatte das Gericht mit Beschluss vom 16. Januar 2025 Sicherungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin angeordnet, um das Vermögen vor unkontrollierten Abflüssen zu schützen. Diese Maßnahmen wurden nun aufgehoben, da das Verfahren nicht eröffnet wird.

Gläubiger und Geschäftspartner der Dachdeckerfachbetrieb Harald Hill UG müssen sich nun darauf einstellen, ihre Forderungen außerhalb eines Insolvenzverfahrens geltend zu machen, was häufig mit rechtlichen Herausforderungen verbunden ist.

Gegen den Beschluss des Gerichts kann binnen zwei Wochen eine Beschwerde beim Amtsgericht Gera eingelegt werden. Sollte keine Beschwerde erhoben werden, könnte die Gesellschaft in naher Zukunft aus dem Handelsregister gelöscht werden.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Extremraser in Linz gestoppt: Polizei beschlagnahmt zwei Fahrzeuge nach Tempo-Exzessen

Next Post

Kritische Analyse des Jahresabschlusses der Windpark Oberngrub Infrastruktur oHG aus Anlegersicht