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AEANCE GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen – Sicherungsmaßnahmen aufgehoben

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Stuttgart, 26. Februar 2025 – Das Amtsgericht Stuttgart hat den Antrag der AEANCE GmbH auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Damit steht fest, dass das Unternehmen nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.

Die AEANCE GmbH, mit Sitz in der Leitzstraße 45, 70469 Stuttgart, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 748832 eingetragen und wird von Geschäftsführer Arendt van Deyk vertreten. Die Antragstellung erfolgte mit rechtlicher Unterstützung der Kanzlei GÖRG Rechtsanwälte aus Frankfurt.

Mit der Abweisung des Antrags wurden auch die zuvor am 30. Dezember 2024 angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben. Dies bedeutet, dass keine insolvenzrechtlichen Einschränkungen mehr bestehen und das Unternehmen wieder über sein Vermögen verfügen kann – allerdings ohne die Möglichkeit eines geregelten Insolvenzverfahrens zum Schutz der Gläubiger.

Gläubiger der AEANCE GmbH stehen nun vor einer schwierigen Situation, da ohne ein eröffnetes Insolvenzverfahren keine geordnete Verteilung des verbleibenden Vermögens erfolgen wird. Ihnen bleibt nur der Weg der individuellen Forderungsdurchsetzung.

Die Gesellschaft hat die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen Beschwerde gegen die Entscheidung beim Amtsgericht Stuttgart einzulegen. Sollte dieser Rechtsweg nicht genutzt werden oder erfolglos bleiben, droht der AEANCE GmbH letztlich die Löschung aus dem Handelsregister.

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