Aktenzeichen: 8 IN 948/24
Freiburg, den 11. März 2025 – Ein schwerer Schlag für die DQ Surgical GmbH: Das Amtsgericht Freiburg im Breisgau hat den Antrag des Unternehmens auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen abgewiesen. Der Grund für diese Entscheidung ist ein Mangel an Masse – das heißt, es sind nicht genügend Vermögenswerte vorhanden, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.
Die DQ Surgical GmbH mit Sitz in Emmendingen, vertreten durch Geschäftsführer Dominic Hassan Qamar, hatte das Verfahren angestrebt, um sich unter dem Schutz der Insolvenzordnung neu aufzustellen. Doch das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass die finanziellen Mittel des Unternehmens nicht einmal ausreichen, um die mit dem Verfahren verbundenen Kosten zu tragen. In solchen Fällen bleibt den Gerichten keine andere Möglichkeit, als den Antrag abzulehnen – mit weitreichenden Konsequenzen für die Schuldnerin.
Für die betroffenen Gläubiger bedeutet die Entscheidung eine äußerst schwierige Situation. Ohne ein eröffnetes Insolvenzverfahren fehlt ihnen eine geordnete Abwicklung, und die Chancen auf eine Befriedigung ihrer Forderungen schwinden erheblich.
Rechtsmittel gegen die Entscheidung
Gegen die Entscheidung des Insolvenzgerichts kann die DQ Surgical GmbH die sofortige Beschwerde einlegen. Die Frist dafür beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung oder – falls diese unterblieb – mit der Zustellung beziehungsweise der öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Freiburg im Breisgau einzulegen. Eine anwaltliche Vertretung ist dabei nicht zwingend erforderlich.
Sollte die DQ Surgical GmbH diesen Rechtsweg beschreiten, könnte das Verfahren erneut geprüft werden. Ob eine Beschwerde jedoch Aussicht auf Erfolg hätte, bleibt fraglich, da die finanzielle Lage des Unternehmens das zentrale Hindernis darstellt.
Die Ablehnung des Insolvenzantrags ist ein deutlicher Hinweis darauf, wie ernst die wirtschaftliche Situation der DQ Surgical GmbH tatsächlich ist. Ohne ein geregeltes Insolvenzverfahren drohen nun unkontrollierte Pfändungen und Vollstreckungsmaßnahmen – eine ungewisse Zukunft für das Unternehmen, seine Mitarbeiter und Gläubiger.