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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Quantus+ GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 67c IN 81/25

Hamburg, 11. März 2025 – Das Amtsgericht Hamburg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Quantus+ GmbH, mit Sitz in Schellerdamm 26, 21079 Hamburg, weitreichende Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 159395, wird durch Geschäftsführer Christoph Hegyi vertreten.

Das Unternehmen ist in der Herstellung und dem Handel mit Leuchten und Leuchtmitteln tätig und bietet darüber hinaus Energieoptimierungsdienstleistungen an.

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Marc-André Borchert aus Hamburg bestellt. Seine Hauptaufgabe besteht darin, das Unternehmensvermögen zu sichern und zu überwachen, bis über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden wird.

Gerichtlich angeordnete Sicherungsmaßnahmen

  • Verfügungsbeschränkung: Die Schuldnerin darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.
  • Zahlungsstopp an die Schuldnerin: Drittschuldner – also Geschäftspartner oder Kunden mit offenen Forderungen – dürfen keine Zahlungen mehr direkt an die Schuldnerin leisten, sondern nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter.
  • Übernahme der finanziellen Kontrolle: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und zu verwalten.
  • Einstellung von Zwangsvollstreckungen: Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden vorerst gestoppt, es sei denn, sie betreffen unbewegliches Vermögen.

Weiteres Vorgehen

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun die finanzielle Lage der Quantus+ GmbH bewerten und feststellen, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden kann. Die Gläubiger des Unternehmens müssen ihre Zahlungen entsprechend der gerichtlichen Anordnung an den Insolvenzverwalter richten.

Das Insolvenzgericht wird in den kommenden Wochen auf Basis der Feststellungen des vorläufigen Insolvenzverwalters entscheiden, ob das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird.

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