Aktenzeichen: 501 IN 44/25
Düsseldorf, 11. März 2025 – Das Amtsgericht Düsseldorf hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Meridiem Finanz GmbH, mit Sitz in Kieshecker Weg 240, 40468 Düsseldorf, weitreichende Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 88549, wird durch die Geschäftsführer Dr. Carl Albrecht Schade und Dr. Anna Christina Schade vertreten.
Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Axel Kleinschmidt aus Düsseldorf bestellt. Seine Aufgabe besteht darin, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu überwachen, bis über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden wird.
Anordnung des Gerichts zur Vermögenssicherung
- Verfügungsbeschränkung: Die Schuldnerin darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.
- Zahlungsstopp an die Schuldnerin: Drittschuldner – also Personen oder Unternehmen, die der Meridiem Finanz GmbH Geld schulden – dürfen nicht mehr direkt an die Schuldnerin zahlen, sondern ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter.
- Übernahme der finanziellen Kontrolle: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und verwalten zu lassen.
Weiteres Vorgehen
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun die wirtschaftliche Lage der Meridiem Finanz GmbH bewerten und feststellen, ob das Insolvenzverfahren eröffnet werden kann. Gläubiger werden aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung zu leisten.
Das Insolvenzgericht wird in den kommenden Wochen auf Grundlage der Feststellungen des vorläufigen Insolvenzverwalters über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheiden.