Aktenzeichen: 36k IN 7388/24
Berlin, 10. März 2025 – Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der KARMA Restaurant UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in der Eisenacher Straße 57, 12109 Berlin, weitreichende Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens angeordnet. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 253103, wird durch den Geschäftsführer Falindra Prasad Chaulagain vertreten.
Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Martin Herrmann aus Berlin bestellt. Er hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu überwachen, um nachteilige Veränderungen bis zur Entscheidung über die Insolvenzeröffnung zu verhindern.
Anordnung des Gerichts zur Vermögenssicherung
- Verfügungsbeschränkung: Die Schuldnerin darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.
- Einziehungs- und Zahlungsverbot: Der Schuldnerin wird untersagt, Außenstände selbst einzuziehen. Zahlungen dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen.
- Einstellung von Zwangsvollstreckungen: Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen werden ausgesetzt, es sei denn, sie betreffen unbewegliches Vermögen.
- Übernahme der finanziellen Kontrolle: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Ein Sonderkonto für die spätere Insolvenzmasse wird eingerichtet.
- Einsicht in Unternehmensunterlagen: Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume zu betreten, Nachforschungen anzustellen sowie Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen.
- Ermittlung der wirtschaftlichen Lage: Der vorläufige Insolvenzverwalter kann Auskünfte bei Banken, Behörden und anderen Dritten einholen sowie Grundbucheinträge prüfen.
Rechtsmittel gegen den Beschluss
Die Schuldnerin sowie deren Gläubiger haben die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung sofortige Beschwerde einzulegen.
- Frist: Zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung.
- Einreichung: Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, einzulegen.
- Inhalt der Beschwerde: Die Beschwerde muss die angefochtene Entscheidung benennen und ausdrücklich erklären, dass Beschwerde eingelegt wird.
In den kommenden Wochen wird das Insolvenzgericht auf Grundlage der Prüfung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter entscheiden, ob das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird.