Aktenzeichen: 10 IN 113/25
Wiesbaden, 10. März 2025 – Das Amtsgericht Wiesbaden hat die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Eichenwald Consulting und Service GmbH & Co. KG, ansässig in der Graugasse 10, 65375 Oestrich-Winkel, angeordnet. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter HRA 11102, sieht sich mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert, die eine gerichtliche Sicherung des Vermögens erforderlich machen.
Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Tobias Tscherne von der Kanzlei semper fidelis | Rechtsanwälte mit Sitz in Frankfurt am Main ernannt. Seine Aufgabe ist es, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und sicherzustellen, dass keine weiteren nachteiligen Veränderungen eintreten.
Die angeordneten Maßnahmen umfassen:
- Verfügungsbeschränkung: Die Eichenwald Consulting und Service GmbH & Co. KG darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.
- Einschränkung von Zahlungen: Drittschuldner sind verpflichtet, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
- Überwachung der finanziellen Mittel: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und verwalten zu lassen.
Einsichtnahme in den Beschluss und Rechtsmittel
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Wiesbaden eingesehen werden.
Die Antragstellerin hat die Möglichkeit, gegen diesen Beschluss Beschwerde einzulegen. Auch Gläubiger können eine Beschwerde einreichen, wenn sie die internationale Zuständigkeit des Gerichts gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 bestreiten.
- Frist: Zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung.
- Einreichung: Schriftlich beim Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden, oder zu Protokoll bei einem beliebigen Amtsgericht.
- Anforderungen: Die Beschwerde muss unterzeichnet und begründet werden.
Das Insolvenzgericht wird in den kommenden Wochen auf Grundlage der Feststellungen des vorläufigen Insolvenzverwalters entscheiden, ob das Insolvenzverfahren regulär eröffnet oder mangels Masse eingestellt wird.