Aktenzeichen: 67a IN 84/25
Hamburg, 10. März 2025 – Das Amtsgericht Hamburg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des Diakonievereins Vormundschaften und Betreuungen e.V., eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Hamburg unter VR 14913, umfassende Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Der gemeinnützige Verein mit Sitz in der Flemesstraße 26, 31787 Hameln, wird derzeit von der Liquidatorin Ulrike Deppe vertreten.
Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Ingmar Jarchow aus Hamburg bestellt. Seine zentrale Aufgabe besteht darin, das Vereinsvermögen zu sichern und zu überwachen, bis über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden wird.
Die gerichtliche Anordnung umfasst folgende Maßnahmen:
- Verfügungsbeschränkung: Der Verein darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über sein Vermögen verfügen.
- Einstellung von Zwangsvollstreckungen: Bereits eingeleitete Zwangsvollstreckungen gegen den Verein werden ausgesetzt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Vermögenswerte.
- Übernahme der finanziellen Kontrolle: Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält die Befugnis, Bankguthaben und Forderungen des Vereins einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
- Zahlungsstopp an den Schuldner: Drittschuldner – also Personen oder Institutionen, die dem Verein Geld schulden – sind angewiesen, Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Weiteres Verfahren
Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient der Sicherung des Vereinsvermögens und der Prüfung, ob ausreichend Mittel vorhanden sind, um das Insolvenzverfahren regulär zu eröffnen. Der endgültige Beschluss über die Eröffnung oder mögliche Einstellung des Verfahrens wird in den kommenden Wochen erwartet.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg eingesehen werden.