Bad Neuenahr-Ahrweiler, 10. März 2025 – Die Sebbin Deutschland GmbH steht unter finanzieller Aufsicht: Das Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler hat im Insolvenzantragsverfahren die vorläufige Verwaltung des Unternehmensvermögens angeordnet.
Das Unternehmen, mit Sitz in Remagen, Alte Straße 14, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz unter der Nummer HRB 29680 eingetragen. Geschäftsführende Vertreter sind Jean-Paul Gérardin und Patrick Lichtlé, beide mit Wohnsitz in Frankreich.
Maßnahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Um das Vermögen der Antragstellerin zu sichern, wurde Steuerberater Thomas Steger aus Sankt Augustin zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Seine zentrale Aufgabe ist es, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu prüfen und eine geordnete Abwicklung oder mögliche Sanierung vorzubereiten.
🔹 Verfügungen der Antragstellerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig.
🔹 Drittschuldnern wurde untersagt, weiterhin Zahlungen an die Antragstellerin zu leisten. Stattdessen sind sie verpflichtet, offene Forderungen ausschließlich an den Insolvenzverwalter zu entrichten.
Rechtsbehelfsbelehrung – Möglichkeiten der Anfechtung
Die Antragstellerin kann gegen diese Entscheidung sofortige Beschwerde einlegen. Ebenso haben Gläubiger das Recht, eine Beschwerde einzulegen, insbesondere wenn sie die internationale Zuständigkeit des Gerichts nach Art. 5 Abs. 1 der EU-Verordnung 2015/848 anzweifeln.
Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung bzw. ihrer öffentlichen Bekanntmachung.
Der vollständige Beschluss liegt zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts bereit.
Ausblick
Mit der Einsetzung des vorläufigen Insolvenzverwalters wird nun geprüft, ob das Unternehmen fortgeführt, saniert oder abgewickelt wird. Die kommenden Wochen werden entscheidend für die Zukunft der Sebbin Deutschland GmbH sein.