Ulm, 10. März 2025 – Die Karl Schwenk GmbH & Co. KG Werkzeugbau sieht sich mit erheblichen finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert. Das Amtsgericht Ulm hat im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Gesellschaft angeordnet.
Das Unternehmen mit Sitz in Laichingen, Gottlieb-Daimler-Straße 5, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter der Nummer HRA 1850 eingetragen. Die Komplementärin SCHWERI Werkzeug- & Maschinenbau GmbH wird durch Geschäftsführer Jürgen Riek vertreten.
Maßnahmen zur vorläufigen Insolvenzverwaltung
Zur Sicherung des Unternehmensvermögens wurde Rechtsanwalt Marc Nicolas Lang aus Ulm zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Seine zentrale Aufgabe ist es, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und eine geordnete Abwicklung oder Sanierung zu prüfen.
🔹 Zwangsvollstreckungen gegen die Schuldnerin werden untersagt, sofern sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits begonnene Vollstreckungen werden ausgesetzt.
🔹 Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig.
🔹 Der Schuldnerin ist es untersagt, über ihre Bankkonten oder Außenstände zu verfügen – diese Befugnisse gehen vollständig auf den Insolvenzverwalter über.
🔹 Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin dürfen nur noch vom vorläufigen Insolvenzverwalter eingezogen werden. Zudem wird er ermächtigt, Sonderkonten zur Sicherung der Insolvenzmasse zu eröffnen.
🔹 Drittschuldnern wurde untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Sie sind angewiesen, ihre Forderungen ausschließlich an den Insolvenzverwalter zu entrichten.
🔹 Einsichts- und Kontrollrechte des Insolvenzverwalters: Er ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Einsicht in Geschäftsbücher zu nehmen und Nachforschungen anzustellen. Zudem darf er Auskünfte bei Banken, Versicherungen, Behörden und Gerichten einholen sowie Grundbucheinträge prüfen.
🔹 Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde zudem beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob das Unternehmen fortgeführt werden kann.
Rechtsbehelfsbelehrung – Möglichkeiten der Anfechtung
Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Ulm eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung bzw. ihrer öffentlichen Bekanntmachung.
Die vollständigen Beschlussunterlagen liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für Beteiligte aus.
Ausblick
Die kommenden Wochen werden zeigen, ob eine Sanierung der Karl Schwenk GmbH & Co. KG Werkzeugbau möglich ist oder ob eine geordnete Abwicklung bevorsteht. Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht noch aus.