Waldshut-Tiengen, 10. März 2025 – Die HC Gastronomie GmbH & Co. KG steht unter finanzieller Aufsicht: Das Amtsgericht Waldshut-Tiengen hat im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens eine vorläufige Insolvenzverwaltung über das Unternehmensvermögen angeordnet.
Das Unternehmen mit Sitz in Lauchringen, Bertold-Schmidt-Platz 5 A, ist unter der Handelsregisternummer HRB 707143 beim Amtsgericht Freiburg eingetragen. Die Komplementärin HC Verwaltungs GmbH wird durch Geschäftsführer Housem Chetioui vertreten.
Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Um das Vermögen des Unternehmens zu sichern und nachteilige Veränderungen zu verhindern, wurde Rechtsanwalt Daniel Bücheler aus Dachsberg zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Zu den wesentlichen Maßnahmen des Beschlusses gehören:
🔹 Zwangsvollstreckungen gegen das Unternehmen werden untersagt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Vermögensgegenstände. Bereits begonnene Vollstreckungen werden ausgesetzt.
🔹 Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig.
🔹 Der Schuldnerin ist es untersagt, über ihre Bankkonten oder Außenstände zu verfügen – diese Befugnisse gehen vollständig auf den Insolvenzverwalter über.
🔹 Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin dürfen nur noch vom vorläufigen Insolvenzverwalter eingezogen werden. Zudem wird er ermächtigt, Sonderkonten zur Sicherung der Insolvenzmasse zu eröffnen.
🔹 Drittschuldnern wurde untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Sie sind angewiesen, ihre Forderungen ausschließlich an den Insolvenzverwalter zu entrichten.
🔹 Einsichts- und Kontrollrechte des Insolvenzverwalters: Er ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Einsicht in Geschäftsbücher zu nehmen und Nachforschungen anzustellen. Zudem darf er Auskünfte bei Banken, Versicherungen, Behörden und Gerichten einholen sowie Grundbucheinträge prüfen.
🔹 Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde zudem beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob das Unternehmen fortgeführt werden kann.
Rechtsbehelfsbelehrung – Möglichkeiten der Anfechtung
Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Waldshut-Tiengen eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung bzw. ihrer öffentlichen Bekanntmachung.
Die vollständigen Beschlussunterlagen liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für Beteiligte aus.
Ausblick
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt nun die umfassende Prüfung der wirtschaftlichen Lage der HC Gastronomie GmbH & Co. KG. Ob das Unternehmen saniert werden kann oder eine geordnete Abwicklung erfolgt, wird sich in den kommenden Wochen zeigen.