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Klarstellung im Insolvenzverfahren – Amtsgericht Charlottenburg berichtigt Beschluss zur G & S Antic Bau GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Berlin, 7. März 2025 – Ein formaler Fehler im Insolvenzverfahren der G & S Antic Bau GmbH hat eine Korrektur durch das Amtsgericht Charlottenburg erforderlich gemacht. In einem aktuellen Beschluss stellte das Gericht unter der Leitung von Richterin Sonneborn klar, dass der vorläufige Insolvenzverwalter mit einer fehlerhaften Angabe zum Geschäftsführer der Schuldnerin beauftragt worden war.

Ursprünglich war im Beschluss vom 6. März 2025 fälschlicherweise Dragan Tarkovski als Geschäftsführer der Gesellschaft benannt worden. Mit der nun vorgenommenen Berichtigung wird offiziell festgestellt, dass die tatsächliche Geschäftsführung bei Edward Marek Mroczek liegt. Die G & S Antic Bau GmbH, ehemals ansässig in der Alt-Buckow 10 in Berlin, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 211725 eingetragen.

Diese Klarstellung mag auf den ersten Blick eine rein formale Korrektur darstellen, doch in Insolvenzverfahren können solche Unrichtigkeiten weitreichende Folgen haben – insbesondere für die beteiligten Gläubiger, Verfahrensbeteiligten und potenzielle Investoren. Mit der nun erfolgten Berichtigung ist sichergestellt, dass alle weiteren Schritte im Verfahren auf einer korrekten Grundlage erfolgen.

Wie sich das Insolvenzverfahren der G & S Antic Bau GmbH weiterentwickelt, bleibt abzuwarten. Fest steht jedoch, dass die rechtliche Präzision in solchen Verfahren essenziell ist, um die Rechte aller Beteiligten zu wahren.

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