Frage: Herr Reime, die Haake-Beck AG hat zur außerordentlichen Hauptversammlung am 25. April 2025 eingeladen. Auf der Tagesordnung steht lediglich die Wahl des Abschlussprüfers. Was bedeutet das für die Aktionäre?
Rechtsanwalt Reime: Die Wahl des Abschlussprüfers ist eine formale, aber dennoch wichtige Entscheidung, die jährlich von der Hauptversammlung getroffen wird. Der Abschlussprüfer ist dafür verantwortlich, die Unternehmensbilanz und die Rechnungslegung zu prüfen und zu bestätigen, dass sie den geltenden Vorschriften entspricht.
Dass keine weiteren Tagesordnungspunkte angesetzt wurden, könnte darauf hindeuten, dass es aktuell keine größeren Umstrukturierungen, Kapitalmaßnahmen oder strategische Änderungen gibt. Allerdings kann es für Aktionäre sinnvoll sein, sich mit der Wahl des Prüfers auseinanderzusetzen, insbesondere im Hinblick auf dessen Unabhängigkeit, Erfahrung und eventuelle frühere Geschäftsbeziehungen mit dem Unternehmen.
Frage: Welche Rechte haben Aktionäre im Rahmen der Hauptversammlung?
Rechtsanwalt Reime: Aktionäre haben bei der Hauptversammlung verschiedene Mitbestimmungsrechte. Dazu gehört insbesondere das Stimmrecht, das jeder Anteilseigner gemäß der Anzahl seiner Aktien ausüben kann.
Für die Teilnahme an der Hauptversammlung müssen Aktionäre laut Satzung bis spätestens 18. April 2025 um 24:00 Uhr ihre Anmeldung einreichen. Wer nicht persönlich teilnehmen möchte, kann sein Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten oder ein Kreditinstitut ausüben lassen.
Zudem können Aktionäre nach § 126 Abs. 1 AktG (Aktiengesetz) Gegenanträge zu den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats einreichen. Dies bedeutet, dass Aktionäre Alternativvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers machen oder andere Punkte zur Diskussion stellen können.
Frage: Warum ist es für Aktionäre relevant, sich mit der Wahl des Abschlussprüfers zu beschäftigen?
Rechtsanwalt Reime: Der Abschlussprüfer hat eine wesentliche Kontrollfunktion für das Unternehmen. Seine Aufgabe ist es, die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die ordnungsgemäße Buchführung zu überprüfen und Unregelmäßigkeiten oder Fehler aufzudecken.
Ein problematischer Aspekt könnte sein, wenn der vorgeschlagene Prüfer langjährige Geschäftsbeziehungen mit der Haake-Beck AG hat oder bereits über viele Jahre hinweg der Prüfer war. In solchen Fällen kann es sein, dass die Unabhängigkeit des Prüfers beeinträchtigt ist. Daher ist es für Aktionäre wichtig, genau zu prüfen, ob der vorgeschlagene Prüfer objektiv und unvoreingenommen agieren kann.
Frage: Die Einladung enthält auch Hinweise zum Datenschutz. Welche Bedeutung hat das für Aktionäre?
Rechtsanwalt Reime: Unternehmen, die eine Hauptversammlung durchführen, müssen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die personenbezogenen Daten ihrer Aktionäre schützen. Das betrifft insbesondere:
Name und Anschrift der Aktionäre
Anzahl der gehaltenen Aktien
Daten zur Teilnahme an der Hauptversammlung
Die Haake-Beck AG erklärt in ihrer Einladung, dass sie diese Daten nur für die Zwecke der Hauptversammlung verarbeitet und dass sie nicht an Dritte weitergegeben werden – ein wichtiger Punkt in Bezug auf Datenschutz und Aktionärsrechte.
Dennoch sollten Aktionäre sich bewusst sein, dass ihre Namen in Teilnehmerverzeichnissen erscheinen können und dass ihre Daten so lange gespeichert werden, wie es gesetzliche Vorschriften verlangen. Wer Bedenken hinsichtlich der Verarbeitung seiner Daten hat, kann sein Recht auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung gemäß Art. 15-21 DSGVO geltend machen.
Frage: Was sollten Aktionäre vor der Hauptversammlung unternehmen?
Rechtsanwalt Reime: Aktionäre sollten zunächst prüfen, ob sie rechtzeitig im Aktienregister eingetragen sind und sich fristgerecht anmelden. Wer nicht persönlich teilnehmen kann, sollte sich überlegen, sein Stimmrecht durch eine Vollmacht ausüben zu lassen.
Zudem kann es sinnvoll sein, sich mit der Wahl des Abschlussprüfers zu befassen, Informationen über dessen bisherige Tätigkeit einzuholen und gegebenenfalls Gegenanträge einzureichen, falls es Bedenken gibt.
Frage: Was sind mögliche Konsequenzen einer unterlassenen Teilnahme?
Rechtsanwalt Reime: Aktionäre, die nicht teilnehmen oder ihr Stimmrecht nicht ausüben, verlieren ihren Einfluss auf Unternehmensentscheidungen. Zwar ist die Wahl des Abschlussprüfers kein besonders kontroverses Thema, aber durch passive Haltung verlieren Aktionäre generell die Möglichkeit, kritische Fragen zu stellen oder sich gegen Entscheidungen zu positionieren, die langfristige Auswirkungen auf das Unternehmen haben können.
Frage: Gibt es Anzeichen für mögliche zukünftige Entwicklungen bei der Haake-Beck AG?
Rechtsanwalt Reime: Dass auf der außerordentlichen Hauptversammlung nur ein Punkt auf der Tagesordnung steht, deutet darauf hin, dass es derzeit keine dringenden oder kontroversen Themen gibt. Allerdings könnte eine solche Hauptversammlung auch eine Vorbereitung für größere strukturelle Entscheidungen sein, die später in einer ordentlichen Hauptversammlung beschlossen werden.
Aktionäre sollten daher weiterhin aufmerksam bleiben und sich über zukünftige Entwicklungen des Unternehmens informieren.
Vielen Dank für das Gespräch, Herr Reime.