Mönchengladbach, 7. März 2025 – Die withtec Service GmbH, ein in Mönchengladbach ansässiges Unternehmen, sieht sich mit schwerwiegenden finanziellen Problemen konfrontiert. Das Amtsgericht Mönchengladbach hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Mit sofortiger Wirkung wurde Rechtsanwalt Christian Schütze als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
Die Schuldnerin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 12419, hat ihren Sitz in der Viersener Straße 23, 41061 Mönchengladbach. Geschäftsführer der Gesellschaft ist Thomas Wolff, wohnhaft in Niederkrüchten.
Einschränkungen und Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters
Mit der gerichtlichen Anordnung unterliegt die withtec Service GmbH nun erheblichen Restriktionen. Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Zudem wurden die Drittschuldner der Schuldnerin angewiesen, keine Zahlungen mehr direkt an die Gesellschaft zu leisten. Stattdessen ist Rechtsanwalt Christian Schütze ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Vollstreckungsmaßnahmen ausgesetzt
Um das verbliebene Vermögen der Schuldnerin zu schützen, hat das Insolvenzgericht Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, einschließlich Arrest- und einstweilige Verfügungen, grundsätzlich untersagt. Eine Ausnahme besteht lediglich für Maßnahmen zur Abnahme der Vermögensauskunft, die weiterhin zulässig bleiben (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin wurden vorerst eingestellt.
Ausblick
Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt nun die Prüfung der wirtschaftlichen Lage der withtec Service GmbH. Ob eine Sanierung möglich ist oder das Unternehmen abgewickelt werden muss, wird sich in den kommenden Wochen zeigen.
Der Beschluss liegt zur Einsicht der Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.