Duisburg, 10. März 2025 – Das Amtsgericht Duisburg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Rehmann Service Group GmbH eine entscheidende Maßnahme getroffen: Mit Beschluss vom heutigen Tage wurde Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
Das Unternehmen mit Sitz in Mülheim an der Ruhr, Friedrichstraße 32, ist unter der Handelsregisternummer HRB 35630 beim Amtsgericht Duisburg eingetragen. Gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft ist Geschäftsführer Karsten Rehmann, wohnhaft in Oberhausen.
Einschränkungen und Befugnisse im Insolvenzverfahren
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegt die Rehmann Service Group GmbH nun weitreichenden Restriktionen. Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Zudem wurde den Drittschuldnern der Gesellschaft untersagt, weiterhin Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten.
Dr. Sebastian Henneke ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Alle Gläubiger und Geschäftspartner sind daher verpflichtet, sich an die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen zu halten und Zahlungen nur unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Vollstreckungsmaßnahmen ausgesetzt
Ein weiteres bedeutendes Element des Beschlusses ist das Verbot von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin. Damit dürfen weder Arrest- noch einstweilige Verfügungen durchgesetzt werden – es sei denn, es handelt sich um unbewegliche Vermögenswerte. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen wurden vorerst eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Ausblick
Mit der Einsetzung des vorläufigen Insolvenzverwalters beginnt nun die Prüfung der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens. Ob eine Sanierung möglich ist oder die Rehmann Service Group GmbH endgültig abgewickelt werden muss, wird sich in den kommenden Wochen zeigen.
Der Beschluss liegt zur Einsicht der Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.