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Einstellung des Insolvenzverfahrens gegen die NaProVita UG – Sicherungsmaßnahmen aufgehoben

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Berlin, 7. März 2025 – Das Insolvenzantragsverfahren gegen die NaProVita UG (haftungsbeschränkt) ist beendet: Das Amtsgericht Charlottenburg hat die mit Beschluss vom 5. Februar 2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 InsO aufgehoben.

Hintergrund dieser Entscheidung ist die Erledigungserklärung der antragstellenden Gläubigerin vom 6. März 2025. Da der Insolvenzantrag somit nicht mehr weiterverfolgt wird, besteht keine Notwendigkeit mehr für die bisherigen Einschränkungen.

Die NaProVita UG, mit Sitz in Berlin, Schichauweg 52 A, Gebäude F2.2, ist unter der Handelsregisternummer HRB 212036 beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen. Geschäftsführer der Gesellschaft ist Christoph Zimmer.

Mit der Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen kann das Unternehmen wieder uneingeschränkt über sein Vermögen verfügen. Ob dies auf eine Einigung mit der Gläubigerin oder eine anderweitige Klärung der finanziellen Situation zurückzuführen ist, bleibt offen.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für Beteiligte aus.

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