Aktenzeichen: 810 IN 1405/24 O-82
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 7. März 2025 um 08:51 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der OGARA GmbH angeordnet. Diese Maßnahme dient der Sicherung der Unternehmenswerte und der Vorbereitung einer möglichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Die OGARA GmbH, mit Sitz in der Grafenberger Allee 337b, 40235 Düsseldorf, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 107907 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Hans-Christian Boos vertreten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Kanzleisitz Kaiserstraße 11, 60311 Frankfurt am Main, bestellt.
Anordnungen der vorläufigen Insolvenzverwaltung
- Eingeschränkte Verfügungsgewalt: Die Schuldnerin darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen.
- Zahlungsverbot für Drittschuldner: Kunden und Geschäftspartner sind verpflichtet, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
- Einziehung von Forderungen: Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Weitere Schritte
Das Amtsgericht Frankfurt am Main wird in den kommenden Wochen über die weitere Vorgehensweise und eine mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheiden.