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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die OG Textilpflege Münsterland UG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 81 IN 10/25

Das Amtsgericht Münster hat am 7. März 2025 um 13:48 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der OG Textilpflege Münsterland UG (haftungsbeschränkt) angeordnet. Diese Maßnahme soll das Vermögen des Unternehmens sichern und eine geordnete Abwicklung des Insolvenzverfahrens vorbereiten.

Die OG Textilpflege Münsterland UG, mit Sitz in der Gildestraße 10, 48356 Nordwalde, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 12483 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Muhammad Umer mit Wohnsitz in Steinfurt vertreten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Lukas Kahl, Kanzleisitz Adalbertstraße 8, 48565 Steinfurt, bestellt.

Anordnungen der vorläufigen Insolvenzverwaltung

  • Eingeschränkte Verfügungsgewalt: Die Schuldnerin darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen.
  • Zahlungsverbot für Drittschuldner: Geschäftspartner und Kunden sind verpflichtet, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
  • Einziehung von Forderungen: Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  • Stopp von Zwangsvollstreckungen: Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen werden ausgesetzt, sofern sie sich nicht auf unbewegliche Vermögensgegenstände beziehen.

Weitere Schritte

Das Amtsgericht Münster wird in den kommenden Wochen über die weitere Vorgehensweise und eine mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheiden.

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