Aktenzeichen: 58 IN 151/25
Das Amtsgericht Freiburg im Breisgau hat am 7. März 2025 um 10:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Kury Batterie- und Ladesysteme GmbH angeordnet. Diese Maßnahme soll verhindern, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens bis zur endgültigen Entscheidung über die Insolvenzeröffnung weiter verschlechtert.
Die Kury Batterie- und Ladesysteme GmbH, mit Sitz in der Bohrerstraße 1, 79289 Horben, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter der Nummer HRB 3358 eingetragen und auf den Handel mit Batterien und Ladesystemen spezialisiert.
Maßnahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung
- Allgemeines Verfügungsverbot: Die Schuldnerin darf über ihr Vermögen nicht mehr verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis geht vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
- Fortbestehen vorheriger Anordnungen: Die mit Beschluss vom 5. März 2025 angeordneten Maßnahmen bleiben bestehen.
- Unterbrechung von Zivilrechtsstreitigkeiten: Durch die Insolvenzverfügung tritt gemäß § 240 ZPO eine Unterbrechung laufender zivilrechtlicher Verfahren ein.
Rechtsmittel und weitere Schritte
Die Kury Batterie- und Ladesysteme GmbH sowie betroffene Gläubiger können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Freiburg im Breisgau eine sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss einlegen.
Das Amtsgericht Freiburg wird in den kommenden Wochen über die weitere Vorgehensweise und eine mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheiden.