Aktenzeichen: 3 IN 28/25
Das Amtsgericht Wetzlar hat am 7. März 2025 um 10:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der HT-Bau Theis GmbH angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Unternehmensvermögen zu sichern und eine geordnete Abwicklung des Insolvenzverfahrens vorzubereiten.
Die HT-Bau Theis GmbH, mit Sitz in der Am Taubenrain 5, 35756 Mittenaar, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wetzlar unter der Nummer HRB 7428 eingetragen. Geschäftsführer des Unternehmens ist Henning Theis, wohnhaft in Mittenaar.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Markus Benner, Kanzleisitz Sophienstraße 7, 35576 Wetzlar, bestellt.
Anordnungen der vorläufigen Insolvenzverwaltung
- Eingeschränkte Verfügungsgewalt: Die Schuldnerin darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen.
- Vermögenssicherung: Diese Maßnahme dient dazu, die Insolvenzmasse zu schützen und eine geordnete Abwicklung sicherzustellen.
Weitere Schritte
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wetzlar eingesehen werden.
Das Amtsgericht Wetzlar wird in den kommenden Wochen über die weitere Vorgehensweise und eine mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheiden.