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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die GALA GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 22 IN 39/25 (27)

Das Amtsgericht Marburg hat am 7. März 2025 um 08:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der GALA GmbH angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und eine geordnete Abwicklung des Insolvenzverfahrens vorzubereiten.

Die GALA GmbH, mit Sitz in der Steinweg 38, 35037 Marburg, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Marburg unter der Nummer HRB 8134 eingetragen. Geschäftsführer ist Ralf Sottorff, wohnhaft in Buseck.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Robert Schiller, Kanzleisitz Lahnstraße 1, 35398 Gießen, bestellt.

Anordnungen der vorläufigen Insolvenzverwaltung

  • Eingeschränkte Verfügungsgewalt: Die Schuldnerin darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen.
  • Zahlungsverbot für Drittschuldner: Geschäftspartner und Kunden der GALA GmbH sind angewiesen, keine Zahlungen mehr direkt an das Unternehmen zu leisten, sondern sich an den Insolvenzverwalter zu wenden.
  • Vermögenssicherung: Diese Maßnahme dient dazu, die Insolvenzmasse zu schützen und eine geordnete Abwicklung sicherzustellen.

Rechtsmittel und weitere Schritte

Die GALA GmbH kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Marburg einlegen. Auch Gläubiger können Beschwerde einreichen, falls sie die internationale Zuständigkeit des Gerichts infrage stellen.

Das Amtsgericht Marburg wird in den kommenden Wochen über das weitere Vorgehen und eine mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheiden.

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