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Insolvenzantrag gegen die CATO Invest GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 171 IN 276/24

Das Amtsgericht Erfurt hat am 28. Februar 2025 den Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der CATO Invest GmbH mangels Masse abgewiesen. Dies bedeutet, dass das Unternehmen nicht über genügend Vermögen verfügt, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken – eine Entscheidung, die in der Regel das wirtschaftliche Ende des Unternehmens markiert.

Die CATO Invest GmbH, mit Sitz in der Anger 61, 99084 Erfurt, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 113627 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Matthias Pfeifer vertreten.

Folgen der Entscheidung

  • Kein Insolvenzverfahren: Da das Verfahren mangels Masse nicht eröffnet wird, erfolgt keine geordnete Abwicklung unter der Aufsicht eines Insolvenzverwalters.
  • Gläubiger bleiben ohne geregelte Ansprüche: Da keine Insolvenzmasse verwaltet wird, gibt es keine strukturierte Verwertung von Vermögenswerten, was die Chancen der Gläubiger auf Rückzahlung ihrer Forderungen erheblich verringert.
  • Mögliche Konsequenzen für das Unternehmen: Die Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister ist eine mögliche Folge, sofern keine weiteren Schritte zur Fortführung eingeleitet werden.

Rechtsmittelbelehrung

Der Antragsteller oder andere betroffene Gläubiger können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung beim Amtsgericht Erfurt einlegen.

Weitere Schritte

Da kein Insolvenzverfahren eröffnet wird, müssen Gläubiger individuell gegen die CATO Invest GmbH vorgehen, um ihre Forderungen durchzusetzen – was in der Regel mit geringen Erfolgsaussichten verbunden ist.

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